Die Polizei- und Untersuchungshaft von 336 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 25.07.2019 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren.