1. zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten. 2. zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 9'000.00. 40 4. zur Bezahlung von 3/4 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 4’000.00, ausmachend CHF 3’000.00. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 4'000.00 werden im Umfang von 1/4, ausmachend CHF 1’000.00, vom Kanton Bern getragen. III.