Im Falle des Beschuldigten liegen die Voraussetzungen für eine Ausschreibung im SIS mit Blick auf die obigen Ausführungen vor. Diese Anordnung ist somit zu bestätigen. VI. Tätigkeitsverbot und Zivilpunkt Die Anordnung eines Tätigkeitsverbots im Sinne von Art. 67 Abs. 3 StGB inkl. Anordnung von Bewährungshilfe ist mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen. Dasselbe gilt hinsichtlich der Verweisung der Zivilklage von C.________ auf den Zivilweg. VII. Kosten und Entschädigung