66a StGB). Der Beschuldigte wird verurteilt wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern. Beim Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern gilt ein strenger Massstab, da mit der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung ein wichtiges Rechtsgut verletzt wird. Der Beschuldigte weist sodann eine massive Vorstrafe auf