Weiter erstaunt, dass der Beschuldigte seine Depressionen, an welchen er seit anfangs 2018 leiden will, anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung vom 14. Januar 2020 mit keinem Wort erwähnte. In der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gab er an, dass er keine Lebensfreude mehr habe und es ihm einfach nicht gut gehe. Die anschliessende Frage, ob deswegen Abklärungen bei der IV getätigt würden, verneinte er. Weiter führte er hierzu aus, dass er gesund sei und er einfach die vorliegende Sache müsse abschliessen