Der Beschuldigte und dessen Ehefrau haben sich im Juni 2021 (erneut) getrennt, sind aber (noch) nicht geschieden. Gemäss den Angaben des Beschuldigten ist das Verhältnis zwischen ihm und seiner «Nochehefrau» angespannt (pag. 456 und pag.464 Z. 30 f.). Die beiden Kinder leben derzeit – wie bereits nach der ersten Trennung der Ehegatten im Mai 2018 – bei der obhutsberechtigten Mutter (vgl. dazu pag. 126). Der Beschuldigte und seine Kinder pflegen einen regelmässigen persönlichen Kontakt. Gemäss den Angaben des Beschuldigten besuchen ihn die Kinder beinahe jedes Wochenende (meistens von Freitagabend bis am Sonntag).