22.2.3 Familiäre Verhältnisse Am 14. Mai 2014 heiratete der Beschuldigte in der Justizvollzugsanstalt Thorberg (zum Zeitpunkt der Heirat befand er sich im vorzeitigen Strafvollzug) die Schweizerin F.________, mit welcher er zwei gemeinsame Kinder hat. Diese beiden in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Kinder sind heute 12 und 8 Jahre alt (G.________, geb. 22. Mai 2009 und I.________, geb. 2. Juli 2013; vgl. pag. 52). Der Beschuldigte und dessen Ehefrau haben sich im Juni 2021 (erneut) getrennt, sind aber (noch) nicht geschieden.