32 Der strafrechtliche Leumund des Beschuldigten ist sodann arg getrübt. Der Beschuldigte wurde im Jahr 2015 wegen qualifiziertem Betäubungsmittelhandel und wegen qualifizierter Geldwäscherei u.a. zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt, wovon der Beschuldigte 40 Monate verbüsst hat. Weitere Folge dieser Verurteilung war der Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung aus der Schweiz. All dies hat den Beschuldigten indessen nicht beeindruckt: