Mit Ausnahme eines Kollegen, mit welchem er sporadisch etwas trinken gehe (vgl. pag. 466 Z. 31 ff. und Z. 25 ff.) scheint er in der Schweiz – nebst seiner Familie – keine weiteren Sozialkontakte zu haben: So war er beispielsweise nie in einem Verein und seit anfangs 2018 ist er zudem arbeitslos. Vereins- oder Arbeitskollegen hat der Beschuldigte dementsprechend keine (vgl. dazu auch den Leumundsbericht vom 11. Oktober 2021, pag. 456: Der Beschuldigte «gehe viel joggen mit einem Kollegen. Ansonsten pflege er seine familiären Kontakte, da er ja nicht arbeiten könne»).