(Stiftung)» wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, was jedoch scheiterte. Gemäss Leumundsbericht vom 11. Oktober 2021 ist er seit 2018 wegen Depressionen arbeitsunfähig und wird seither von der Sozialhilfe unterstützt (pag. 454 ff.; vgl. auch pag. 465 Z. 28). Der Beschuldigte konnte bis heute in der Schweiz beruflich nie Fuss fassen, hatte – mit Ausnahme seiner Anstellung im Restaurant M.________ von 1996 bis 2000 – keine längere Festanstellung, war teilweise über mehrere Jahre arbeitslos (von 2003 bis 2010) und ist nun seit einigen Jahren (wiederum) von der Sozialhilfe abhängig (vgl. pag.