Nach seiner Einreise in die Schweiz ging der Beschuldigte bis zu seiner Verurteilung im Jahr 2014 zwar regelmässig einer Arbeit nach. Von 2003 bis 2010 war er jedoch arbeitslos und von 2008 bis 2013 bestritt er den Lebensunterhalt für sich und seine Familie – trotz teilweiser Erwerbstätigkeit – gleichzeitig mit dem Erlös aus dem Drogenhandel. Nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug versuchte er sich mit Hilfe des «N.________ (Stiftung)» wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, was jedoch scheiterte.