31 22.2.2 Integration und Respektierung der Rechtsordnung Gemäss eigenen Angaben absolvierte der Beschuldigte in seinem Heimatland die Grundschule und besuchte danach die «Public High-School», welche er jedoch im 3. Jahr abgebrochen hat. Eine Lehre oder anderweitige Berufsausbildung hat er nie abgeschlossen (vgl. pag. 455). Nach seiner Einreise in die Schweiz ging der Beschuldigte bis zu seiner Verurteilung im Jahr 2014 zwar regelmässig einer Arbeit nach.