185 ff.). Die dagegen erhobenen Rechtsmittel wiesen die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (POM; heute: Sicherheitsdirektion des Kantons Bern [SID]) am 15. Dezember 2015 (MIDI-Akten pag. 154 ff.), das Verwaltungsgericht des Kantons Bern am 27. Juli 2016 (pag. 194 ff.) und das Bundesgericht am 5. Januar 2017 (2C_681/2016; MIDI-Akten pag. 350 ff.) ab. Der Beschuldigte lebt folglich seit etwas mehr als 30 Jahren in der Schweiz, verfügt aber bereits heute über kein Anwesenheitsrecht mehr und könnte grundsätzlich fremdenpolizeilich aus der Schweiz ausgewiesen werden.