Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 31. Januar 2014 wurde der Beschuldigte wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt. Daraufhin widerrief das Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern (heute: Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern [ABEV]) am 8. Mai 2015 die Niederlassungsbewilligung des Beschuldigten und wies ihn auf den Tag der Entlassung aus dem Strafvollzug hin aus der Schweiz weg (pag. MIDI-Akten pag. 185 ff.).