Seit dem 13. September 2000 war er im Besitz der Niederlassungsbewilligung. Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 31. Januar 2014 wurde der Beschuldigte wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt.