30 22.2 Härtefallprüfung 22.2.1 Anwesenheitsdauer des Beschuldigten in der Schweiz Der Beschuldigte wurde am ________ in den Philippinen geboren und reiste am 10. September 1990 im Alter von 18 Jahren im Familiennachzug zu seiner Mutter in die Schweiz ein. Seit dem 13. September 2000 war er im Besitz der Niederlassungsbewilligung.