22. Erwägungen der Kammer 22.1 Vorliegen eines Katalogdelikts Der Beschuldigte ist philippinischer Staatsangehöriger. Er ist somit Ausländer i.S.v. Art. 66a Abs. 1 StGB und wird verurteilt wegen sexueller Handlungen mit Kindern gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB. Dabei handelt es sich um ein Katalogdelikt (Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB), was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario).