Ergänzend kann bemerkt werden, dass der Beschuldigte sicherlich eine schwierige Kindheit und Jugend erlebte und wohl in seinem Heimatland keine wirklich engen Bezugspersonen hatte und hat. In der Schweiz hat er zwei minderjährige Kinder, zu denen er eine gute Beziehung zu haben scheint. Von seiner Ehefrau lebt er nun aber getrennt und seine finanziellen Verhältnisse sind als miserabel zu bezeichnen. Immerhin kann festgehalten werden, dass er keine Betreibungen aufweist.