26 18. Täterkomponenten Die Vorinstanz hat die Täterkomponenten eingehend erörtert; es kann auf ihre zutreffenden Ausführungen verwiesen werden (pag. 171 f., S. 22 f. der Urteilsbegründung). Es liegt auf der Hand, dass die massive Vorstrafe (Verurteilung zu einer Freiheissstrafe von fünf Jahren wegen qualifiziertem Betäubungsmittelhandel sowie qualifizierter Geldwäscherei) und die Delinquenz während laufender Probezeit straferhöhend zu berücksichtigen sind.