Dieser wurde mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 31. Januar 2014 wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie qualifizierter Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie zu einer (unbedingten) Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt. Von der fünfjährigen Freiheitsstrafe verbüsste der Beschuldigte insgesamt drei Jahre und vier Monate (40 Monate), bis er am 9. August 2018 bei einer Probezeit bis zum 9. April 2018 bedingt und unter Anordnung von Bewährungshilfe aus dem Strafvollzug entlassen wurde (Reststrafe 20 Monate; vgl. pag.