11. Theoretische Ausführungen Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zu Art. 187 Ziff. 1 StGB kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 559 f., S. 16 f. der Urteilsbegründung): Ergänzend und präzisierend ist (nochmals) Folgendes festzuhalten: Gemäss Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 StGB handelt tatbestandsmässig, wer an einem Kind eine sexuelle Handlung vornimmt. Gemäss dieser Tatbestandsvariante muss es zu einem körperlichen Kontakt zwischen dem Täter und dem Opfer kommen, sodass der Täter das Kind oder das Kind den Täter berührt. Sexuelle Handlungen i.S.