Es ist somit davon auszugehen, dass am letzten Besuch im März 2018 nichts vorfiel. Im Weiteren ist es ein weiteres Mal «lediglich» beim Versuch geblieben, nämlich, als die Zivilklägerin ihre Mutter rief und der Beschuldigte sofort aufhörte. Insgesamt verbleiben so nur drei Daten, an welchen es mit Sicherheit zu Berührungen im Intimbereich (18. November 2017, 2. Dezember 2017 und 4. Februar 2018) gekommen ist. Am 26. Dezember 2017 berührte und knetete der Beschuldigten sodann die Brüste der Zivilklägerin, was von ihm auch nicht bestritten wird. III. Rechtliche Würdigung