Gestützt auf die erwähnten Auswertungen ist vielmehr davon auszugehen, dass im Jahr 2017 vier Treffen stattfanden, einschliesslich dem Treffen vom 26. Dezember 2017, welches vom Beschuldigten selbst zugegeben wird. Im Jahr 2018 fanden dann aber wohl nur noch zwei Treffen innerhalb von drei Monaten statt. Damit ist auch der Einwand des Beschuldigten, es habe im 2018 nur noch ein einziges Treffen im März stattgefunden, widerlegt. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im fraglichen Zeitraum noch zu weiteren Treffen gekommen ist (Standortauswertung erfasst nicht den gesamten Zeitraum;