Durch die Abgleichung der WhatsApp-Chats und den Standorterhebungen kann jedoch von maximal sechs ermittelten Treffen beim Beschuldigten zu Hause ausgegangen werden. Die Vorinstanz nahm im Jahr 2017 zwei Vorfälle an; für das Jahr 2018 ging sie davon aus, dass es alle zwei Wochen zu Treffen kam. Die nun ausgewerteten Chat-Verläufe und die Standortermittlungen ergeben jedoch ein ganz anderes Bild. Gestützt auf die erwähnten Auswertungen ist vielmehr davon auszugehen, dass im Jahr 2017 vier Treffen stattfanden, einschliesslich dem Treffen vom 26. Dezember 2017, welches vom Beschuldigten selbst zugegeben wird.