18 sei meistens im Wohnzimmer gewesen und habe TV geschaut. Die Kinder seien entweder beim Beschuldigten gewesen oder hätten im Wohnzimmer TV geschaut. Sie und F.________ seien vorwiegend in der Küche gewesen und hätte sich dort unterhalten (pag. 472 Z. 22 ff.). Sie meinte weiter, dass die Kinder mehrheitlich still gewesen seien und miteinander gespielt hätten. Sie habe in der Küche nie mitbekommen, dass es ein Gerangel oder dergleichen gegeben hätte. So etwas hätten sie gehört, denn die Türen seien ja immer offen gewesen (pag. 472 Z. 35 ff.).