Der Beschuldigte habe aber alles abgestritten. Danach sei G.________ gekommen und vor den Beschuldigten gestanden. Sie habe zu ihm gesagt: «Mou Papi, das hesch du gmacht». Der Beschuldigte sei im Gesicht schneeweiss geworden. Sie wisse auch noch, dass F.________ dann die ganze Nacht mit dem Beschuldigten gesprochen habe, bis er es am Morgen zugegeben habe (pag. 471 Z. 32 ff.). Auf entsprechende Nachfrage hin gab sie anschliessend an, G.________ habe einfach bestätigt, dass «dr Papi d C.________ aglängt het» (pag. 472 Z. 13). Befragt zur Häufigkeit der Besuche führte sie aus, es sei praktisch jedes zweite Wochenende gewesen.