Relevant sind insbesondere ihre Aussagen zu den Verhaltensveränderungen der Zivilklägerin, nämlich, dass die Schulnoten ihrer Tochter schlechter geworden seien. Weiter habe sie festgestellt, dass C.________ sich die Arme geritzt und schlechter geschlafen habe. Sie habe ihre Tochter darauf angesprochen, aber diese sei sehr verschlossen und es habe sehr lange gedauert. Erst F.________ habe sich C.________ dann anvertraut (pag. 12 Z. 18 ff. und Z. 44 f.). Weiter erwähnte sie u.a. auch, dass es sehr lange gedauert habe, bis sie (gemeint sind D._____