17 9.4 Aussagen von D.________ 9.4.1 Aussagen anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 10. September 2018 Die Mutter der Zivilklägerin, D.________, wurde am 10. September 2018 polizeilich befragt (pag. 11 ff.). Sie machte u.a. Aussagen zur Konfrontation des Beschuldigten mit den Vorwürfen im Mai 2018. Weiter schilderte sie die Vorfälle, so wie sie ihr von C.________ zugetragen worden waren. Relevant sind insbesondere ihre Aussagen zu den Verhaltensveränderungen der Zivilklägerin, nämlich, dass die Schulnoten ihrer Tochter schlechter geworden seien.