16 Beschuldigte seiner Tochter jeweils sein Handy gegeben habe, damit diese abgelenkt sei. Es ist kaum vorstellbar, dass die Zivilklägerin dies einfach so erfunden hat, zumal sie mit der Erwähnung einer Zeugin auch riskierte, dass diese ihr widerspricht. Dass die Zivilklägerin dann erst in der zweiten Videobefragung von einem tatsächlichen Berühren der Brüste und einem Eindringen in die Vagina sprach, spricht sodann keineswegs für Falschaussagen resp.