Tochter des Beschuldigten) sei auch dort gewesen, aber der Beschuldigte habe ihr (G.________) jeweils das Handy gegeben, damit sie abgelenkt sei. Sie habe zuerst nichts gesagt, weil sie gedachte habe, es glaube ihr niemand. Als sie es dann gesagt habe, habe es ihre Cou-Cousine auch bestätigt. Auf Nachfrage, wie genau das Berühren zwischen den Beinen gewesen sei, erklärte sie, er sei jeweils mit der Hand auf den Oberschenkel (sie zeigt dies mit der eigenen Hand) und von dort immer weiter nach oben gerutscht. Sie habe versucht, die Hand wegzunehmen, aber er habe so viel Kraft gehabt.