Der von ihm eingestandene sexuelle Übergriff startete er aber von hinten, wobei sich keine nachvollziehbare Erklärung finden lässt, wie die Zivilklägerin ihn auf diese Weise (der Beschuldigten kam ja von hinten) anmachen/anlocken konnte. Auf die ausweichenden, wenig nachvollziehbaren, widersprüchlichen und zielgerichteten Aussagen des Beschuldigten kann – wie eingangs erwähnt – nicht abgestellt werden. 9.3 Aussagen der Zivilklägerin 9.3.1 Videobefragung in der Kinderklinik des Inselspitals vom 6. September 2018 C.________ wurde am 6. September 2018 in der Kinderklinik des Inselspitals per Videoeinvernahme befragt (pag.