Der Beschuldigte vertauschte immer wieder die (Opfer-)Rolle: Er stellte sich nämlich wiederholt als Opfer dar, welches sich vor einem aufdringlichen Mädchen in seinem eigenen Zimmer verschanzen musste, um sich deren Annäherungen entziehen zu können. Folgt man den Angaben des Beschuldigten, war er der minderjährigen Zivilklägerin quasi ausgeliefert, wobei er gar nicht anders handeln konnte, da die Zivilklägerin ihm eine Einladung gegeben und es selber ja auch gewollt habe (vgl. dazu z.B. pag. 20 Z. 48 f.). Dies erscheint in keiner Weise glaubhaft.