12 gegeben hat, was von seiner eigenen Tochter bestätigt worden war (vgl. dazu pag. 21 Z. 130 f.) und für ihn auch vorteilhafter ist. Weiter ist in den Aussagen des Beschuldigten eine klare Tendenz zur Verharmlosung und ein Abschieben von Verantwortung auszumachen. Der Beschuldigte vertauschte immer wieder die (Opfer-)Rolle: Er stellte sich nämlich wiederholt als Opfer dar, welches sich vor einem aufdringlichen Mädchen in seinem eigenen Zimmer verschanzen musste, um sich deren Annäherungen entziehen zu können.