467 Z. 24). Auf Vorhalt seiner eigenen Aussagen bei der Polizei (auf die Frage, ob er die Finger in die Scheide von C.________ eingeführt habe, führte er gegenüber der Polizei aus: «Wann und wo? Aber das stimmt nicht. Es ist wirklich nicht so. Vielleicht die Beine berührt, aber sicher nicht bis in den…»; pag. 21 Z. 112 f.) und auf Frage, ob er die Beine von C.________ nun vielleicht oder gar nicht angefasst habe, gab er zu Protokoll (pag. 467 Z. 28 ff.): «Das weiss ich nicht mehr. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich ihre Beine berührt hätte. Keine Ahnung. Vielleicht ist es beim «Blödeln» passiert. Absichtlich habe ich ihre Beine aber sicherlich nicht berührt.