10 getan» (pag. 466 Z. 35 ff.). Hierzu machte der Beschuldigte mit seiner Hand eine Knetbewegung (pag. 466 Z. 41). Er habe einfach beide Brüste angefasst. Seine Frau sei mit der Mutter von C.________ auf den Balkon gegangen, um zu rauchen. Dann habe er es gemacht. Als die beiden Frauen zurückgekommen seien, habe er aufgehört und sei ins Wohnzimmer gegangen. Dort habe er TV geschaut. Seine Tochter sei links neben ihm auf dem Sofa gesessen und habe sein Handy gewollt. C.________ sei rechts von ihm gesessen, in der anderen Sofaecke. Er selber sei wegen dem, was er gemacht habe, wie paralysiert gewesen.