Er habe sich immer in sein Zimmer zurückgezogen, wenn sie (C.________ und ihre Mutter) auf Besuch gekommen seien. Sie sei immer in sein Zimmer gekommen und er habe sie nicht rausschicken können, weshalb er jeweils ins Wohnzimmer gegangen sei. Sie sei ihm aber gefolgt. Das sei immer so passiert (pag. 115 Z. 13 ff.). Auf Nachfrage bezüglich des Mobiltelefons, welches er seiner Tochter übergeben haben soll, gab er an, es könne sein, dass G.________ sein Handy benutzt habe. Wenn Besuch komme, wollten die Kinder profitieren, es könne also sein. Das Handy habe G.________ aber nicht wegen der Zivilklägerin zwecks Ablenkung gehabt (pag.