21 Z. 124 ff.): «Das war, als sie in der Küche, dort wo das Büro ist, war und ich von hinten an die Brüste gefasst habe. Der Vorfall im Wohnzimmer war am gleichen Tag. Damals war es genau dasselbe». G.________ (Anm.: Tochter des Beschuldigten) habe das so erzählt, sie habe es gesehen. Auf Nachfrage, wie oft etwas passiert sei, erklärte er, dass sie gar nicht so häufig auf Besuch gekommen seien, bis im Mai 2018 nur etwa zweimal (pag. 22 Z. 157 ff.). Auf Frage, was die Berührungen bei ihm und C.________ ausgelöst hätten, wollte er es bezüglich sich selbst nicht mehr wissen, aber C.________ habe es indessen «sehr genossen» (pag.