Er erklärte, es seien so komische Annäherungen von ihrer Seite (der Zivilklägerin) her gewesen. Es habe ihn angemacht, wenn er etwas getrunken habe (pag. 19 Z. 44 ff.), und dann habe er sie halt angefasst, aber ohne Gewalt. Das habe dann seine Tochter leider gesehen (pag. 20 Z. 49). C.________ habe ihn angezwinkert, ihm eine Einladung gegeben. Es sei aber sicher nicht bis im März passiert. Im Februar seien sie bei ihnen gewesen, aber damals habe er sich im Zimmer eingesperrt (pag. 20 Z. 60 f.).