Trotzdem ist auffällig, dass sich die Daten aus den Chat-Verläufen sehr gut mit denjenigen aus der Stadtortermittlung decken. Gestützt auf die Chatnachrichten, welche sich mit der Standortauswertung decken, ist erwiesen, dass es im angeklagten Tatzeitraum zu mindestens sechs Treffen, nämlich am 18. November 2017, 2. Dezember 2017, 26. Dezember 2017, 31. Dezember 2017, 4. Februar 2018 und 4. März 2018 gekommen ist.