Diese Auswertungen geben nun immerhin Aufschluss über die Häufigkeit der stattgefundenen Treffen/Besuche und damit indirekt auch – sofern denn sexuelle Handlungen stattgefunden haben – über die Anzahl möglicher Übergriffe. Zu beachten gilt im Weiteren, dass die Anzeigeerstattung erst im September 2018, d.h. nach der ersten Videobefragung der Zivilklägerin bei der Kinderschutzgruppe in Bern und nachdem der Beschuldigte bereits mit den Vorwürfen (Mai 2018) konfrontiert worden war, erfolgte. Die Vorwürfe waren denn auch Thema zwischen den beiden Familien.