b) indem der Beschuldigte, jeweils im Rahmen familiƤrer Besuche von C.________ bei ihm zu Hause, C.________ mindestens einmal von hinten mit seiner Hand unter den Kleidern an die nackte Brust fasste bzw. versuchte, sie an der Brust anzufassen und zu streicheln/betasten, wobei C.________ aber seine Hand wegnahm (Versuch).