Der Beschuldigte tätigte diese Handlungen immer wieder, obschon C.________ ihn mehrfach verbal („ig wotts nid") und durch ihr Handeln (seine Hand wegtun, ihr Hose wieder schliessen) oder Verhalten (Beine zusammenpressen, damit er mit der Hand nicht tief genug dazwischen kommt) davon abzubringen versuchte, indem sie deutlich zum Ausdruck brachte, dass sie dies nicht wollte und er aufhören soll. Darüber setzte sich A.________ hinweg, indem er umgehend fortfuhr, wobei er bisweilen die Hand von C.________ auch einfach festhielt, damit sie ihn nicht am Weitermachen hindern konnte.