5 ren und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem zu überprüfen. Nicht der Rechtskraft zugänglich sind die Verfügungen betreffend DNA sowie der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten, weshalb auch darüber neu zu befinden ist. Dagegen ist mangels Anfechtung die Anordnung eines Tätigkeitsverbots im Sinne von Art. 67 Abs. 3 StGB inkl. Anordnung von Bewährungshilfe sowie der Zivilpunkt in Rechtskraft erwachsen. Die Kammer verfügt bei der Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils über volle Kognition (Art.