Die Generalstaatsanwaltschaft stellte in der Berufungsverhandlung vom 25. Oktober 2021 folgende Anträge (pag. 494 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 15. Januar 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich