4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte namens des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 25. Oktober 2021 folgende Anträge (pag. 487 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 15. Januar 2020 (PEN 19 126 / 127) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.________, geb. .________, 1. zu einem Tätigkeitsverbot im Sinne von Art. 67 Abs. 3 aStGB verurteil wurde (Ziff. I./2.); 2. auf eine Rückversetzung verzichtet wurde und die Probezeit um 10 Monate verlängert wurde (Ziff. II./1.-4.);