3 Die Beweisanträge der Verteidigung auf Einvernahme der Familienangehörigen des Beschuldigten und auf Einvernahme der Mutter von F.________ sowie des Lebensgefährten von D.________ wurden in der oberinstanzlichen Verhandlung abgewiesen. Diesbezüglich kann auf die Begründung im Protokoll verwiesen werden (pag. 476, S. 15 des Protokolls). Das vom Beschuldigten eingereichte Schreiben von F.________ vom 15. Juni 2021 (pag. 266) wurde mit Verfügung vom 11. März 2021 zu Wert oder Unwert zu den Akten erkannt (pag. 268 ff.).