3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Oberinstanzlich wurden von Amtes wegen ein aktualisierter Leumundsbericht (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, pag. 454 ff.) und ein aktualisierter Strafregisterauszug (pag. 452 f.) über den Beschuldigten eingeholt. Weiter fand am 31. März 2021 eine parteiöffentliche Videobefragung der Zivilklägerin durch die Kantonspolizei Bern statt (pag. 408 ff.). Ferner wurden durch die Kantonspolizei Bern (FDF) die Mobiltelefone von D.________ ausgewertet (Sicherstellung/Auslesung diverser Chat-Verläufe [pag. 281 ff.], Erhebung der Standortdaten vom November 2017 bis März 2018 [pag.