19.2 Beurteilung durch die Kammer 19.2.1 Vorliegen einer Katalogstraftat Der Beschuldigte ist eritreischer Staatsbürger. Mit seiner Verurteilung wegen Gehilfenschaft zur qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmitteldelikt liegt eine Anlasstat gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB vor, welche in der Regel zur Landesverweisung führt. Eine Landesverweisung ist unabhängig der Täterschaftsoder Teilnahmeform auszusprechen (Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019, E. 1.3.4; BGE 144 IV 168 E. 1.4.1 S. 1.7.1).