Eine derartige Wohnung hätte aber auch von jeder anderen Drittperson zur Verfügung gestellt werden können. Es handelte sich offensichtlich um eine Hilfeleistung, mit welcher eine Haupttat unterstützt wurde. Für die Haupttat liegt ein rechtsgültiges Urteil wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor.