89), blieb ihm auch gar keine andere Wahl, als den Konsum zuzugeben. Dies bedeutet entgegen der Auffassung der Verteidigung im Umkehrschluss nicht, dass er auch hinsichtlich des Anschaffens die Wahrheit gesagt hat. Dass der Beschuldigte offenbar «Weed» organisieren konnte, ergibt sich nämlich nicht zuletzt auch aus dessen sichergestellten Notizen des H.________. Am 16. Juni 2019 verfasste er eine Notiz mit Gegenständen, welche er wohl zu besorgen hatte, wobei auch «Weet» aufgeführt ist (vgl. CD pag. 242 [Beweissicherung A.________/ Notizen aus H.___